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Schritte zu enkeltauglichem Verkehr

Schritte zu enkeltauglichem Verkehr
Gerne nimmt der VCL die anregenden Gedanken von Peter Droege in Wirtschaft regional vom 26. Januar auf und ergänzt diese. Ja, in der Verkehrspolitik gibt es keine “Wunderwaffe”. Damit die Verkehrsabwicklung enkeltauglich wird, müssen wir viele Massnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Fussverkehrs, Radverkehrs, öffentlichen Verkehrs und von Fahrgemeinschaften realisieren. Denn nur bei attraktivem Angebot findet eine Änderung des Verkehrsverhaltens weg vom Auto statt. Richtiges Betriebliches Mobilitätsmanagement der Arbeitgeber begünstigt die Änderung des Verkehrsverhaltens und trägt wesentlich zu einer gesunderen und umweltverträglicheren Verkehrsmittelwahl für Arbeitswege bei.

Gerade in unserem Wirtschaftraum mit über 35‘000 Beschäftigten – davon über 18‘000 Einpendlern (Tendenz stark steigend) – muss der attraktiven Erreichbarkeit der Wirtschaftszonen grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Deshalb soll die Bahn als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs ausgebaut werden. Eine regionale Bahn ist ein Mittelverteiler mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von etwa 50 km/h und einer maximalen Beförderungskapazität von 1‘600 Personen pro Stunde und Richtung bei 30-Minuten-Takt. Der Bus übernimmt vermehrt die Aufgabe eines Bahn-Zubringers und Feinverteilers in den Gemeinden. Auf den Hauptlinien fährt der Bus mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von etwa 27 km/h. Mit Gelenkbussen hat man eine maximale Beförderungskapazität von 900 Personen pro Stunde und Richtung bei 10-Minuten-Takt. Bei dem prognostizierten Wachstum der Arbeitsplätze braucht es sowohl die Bahn als Mittelverteiler wie den Bus als Zubringer und Feinverteiler für eine attraktive Erreichbarkeit unseres Landes.

Im Umfeld von mindstens halbstündlich bedienten Bahn-Haltestellen findet erfahrungsgemäss eine starke Verdichtung von Wohnen und Arbeiten statt. Eine überlegte Raumplanung ist also wichtig, wie Peter Droege ausführt. Neben guter Buserschliessung sind Autoparkplätze und überdachte, sichere Fahrradabstellanlagen von grosser Bedeutung; möglichst auch Leihfahrräder. Generell müssen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu Fuss attraktiv und auf direktem Weg erreichbar sein.
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